§ 558 BGB ist ein Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland, der sich mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einer Kündigung befasst. Der Paragraph regelt, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen kann. Dazu müssen die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Einige Beispiele für einen wichtigen Grund im Sinne von § 558 BGB sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass eine fristlose Kündigung nur unter besonderen Umständen und nach sorgfältiger Prüfung durch den Arbeitgeber erfolgen darf. In der Regel sollte der Arbeitgeber zuvor versuchen, das Problem durch Gespräche oder Abmahnungen zu lösen, bevor er zu einer fristlosen Kündigung schreitet.
(Quelle: Mietrecht Siegen)
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